Was ist der Reiz einer Ausbildung oder Umschulung zum Masseur?
Die Massage gilt als älteste Heilkunst der Menschheit. Massagen zur Linderung von Schmerzen und zur Behandlung von Krankheiten kannten schon die Perser, Agypter, Griechen, Römer, Inder und Japaner.
Im Mittelalter vorübergehend verschmäht, ist die Massagebehandlung heutzutage fester Bestandteil von Sport und Medizin. Denn durch Handwärme, verschiedenste Griffe und Dehnungen werden die Rezeptoren der Muskeln stimuliert, die Durchblutung angeregt, Spannungen abgebaut und Lockerung erzielt. Massagen heben auch das psychische Wohlbefinden der Patient/innen.
Masseur/innen arbeiten in vielen beruflichen Umfeldern wie in
Badeanstalten
Fitness-Studios
Krankenanstalten
Massagepraxen
Rehakliniken
Sportvereinen (-> Zusatz "Sportmasseur" wäre da gefragt!)
und auch in
Wellnessresorts.
Die Ausbildung zum Masseur/ zur Masseurin ist berufsbegleitend möglich, etwa neben einer Pflegetätigkeit oder medizinisch-technischen Arbeit. Als Umschulung kommt der Masseur/innenberuf infrage, wenn sich die beruflichen Interessen verlagert haben.
Das österreichische Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) unterscheidet drei anerkannte Masseurs-Berufsbilder: den Gewerblichen Masseur, den Medizinischen Masseur und den Heilmasseur.
Während Heilmasseure und Medizinische Masseure Krankenbehandlungen praktizieren, dürfen Gewerbliche Masseure in Wellnesscentern und Hotels nur gesunde Menschen massieren. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die berufliche Masseurstätigkeit reglementiert. Nur wer langjährig, etwa im Ausland, als Masseur bzw. Physiotherapeut tätig war, wird die Befähigungsprüfung vor der Österreichischen Wirtschaftskammer bestehen. Diese ist Grundlage für die Ausländische Qualifikationen werden im sogenannten Nostrifikationsverfahren anerkannt.
Welche Anforderungen werden an Masseur/innen gestellt?
Die Ausbildung zum Gewerblichen und Medizinischen Masseur ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Vollendung des 17. Lebensjahres (bis auf Kopf-/Fuß-Teilmassagen in der gewerblichen Lehre)
Abschluss der 9. Schulstufe
Aktuelles Gesundheitszeugnis
Polizeiliches Führungszeugnis.
Neben der Möglichkeit des gewerblichen/medizinischen/Heilmasseures gibt es noch eine vierte Möglichkeit.
Jene mit der
"eingeschränkten individuellen Befähigung".
Eingeschränkte Berechtigungen im Massagegewerbe werden grundsätzlich nur nach positiver Absolvierung einer Arbeitsprobe befürwortet Einschränkungen sind nur auf folgende Massagetechniken möglich:
o Klassische Massage
o Fußzonenmassage
o Segmentmassage
o Lymphdrainage
o Akupunktmassage
o Bindegewebemassage
Einschränkungen auf maximal zwei Massagetechniken werden befürwortet
Es hat sich gezeigt, dass die Absolvierung einer Arbeitsprobe ohne vorherige Ausbildung und Praxiserfahrung wenig erfolgversprechend ist. Es wird daher folgender Ausbildungsumfang empfohlen:
A) Ausbildung im Ausmaß von mindestens 180 Stunden (davon ca. 1/3 Fachpraxis)
Fachpraxis
Anatomie, Histologie, Allgemeine Pathologie
Allgemeine Hygiene, Arbeitshygiene, Desinfektion, Maßnahmen
Erste Hilfe und Verbandstechnik
Physiologie
Kontraindikationen Massage
Grundlagen der Kommunikation
B) Praxisnachweis Bei der Beantragung der individuellen Befähigung beschränkt auf Teiltätigkeiten des Gewerbes ist eine fachliche Tätigkeit (Praxis) von mind. 6 Monaten (Vollzeit) je
beantragter Technik nachzuweisen.
C) Kaufmännische Kenntnisse sind auf Basis der Unternehmerprüfung direkt bei der Gewerbebehörde nachzuweisen und werden im Rahmen der Arbeitsprobe nicht abgenommen!
mindestens 180 Stunden Ausbildung bedeutet: entweder 2 1/2 Wochen Kurs oder ein berufsbegleitender Wochenendkurs in der Dauer von 9 Wochenenden.
Für medizinisches Personal (DKGS) beschränkt sich der Kurs auf Fachpraxis und Indikation/Kontraindikation bei Massage
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